EU AI Act
Unser Umgang mit der KI-Verordnung der Europäischen Union — bezogen auf diese Anwendung.
Diese Anwendung enthält kein KI-System
Die Mini-LA Wahlsoftware ist kein KI-System im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act). Sie zählt Stimmen, die das Wahlteam per Klick erfasst, und rechnet daraus nach festen, offengelegten Regeln das Ergebnis aus: Sortierung nach Stimmen, Vergabe des Bürgermeister/innen-Amts und der Stadtratssitze, Prozentwerte. Es kommen kein maschinelles Lernen, keine Prognosen, keine Profilbildung und keine automatisierten Entscheidungen über Personen zum Einsatz.
Dieselben Eingaben führen deshalb immer zum selben Ergebnis, und jede Zahl auf dem Ergebnisblatt lässt sich von Hand nachrechnen.
Menschen entscheiden
Die Software trifft die Wahl nicht, sie hält sie fest. Bei Stimmengleichheit erfindet sie ausdrücklich keinen Sieger: Der betroffene Sitz bleibt offen und wird als „Stichentscheid nötig“ ausgewiesen — auf dem Bildschirm und im Ausdruck. Die Entscheidung darüber liegt bei den verantwortlichen Personen vor Ort.
Unser Verständnis
Die KI-Verordnung der Europäischen Union schafft einen einheitlichen, risikobasierten Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Wir begrüßen diesen Rahmen: Er entspricht unserer Überzeugung, dass gute Digitalisierung verantwortungsvoll, nachvollziehbar und am Gemeinwohl orientiert sein muss.
Für jede Anwendung, die wir entwickeln, bewerten wir das Risiko im Sinne des EU AI Act und leiten daraus geeignete Maßnahmen ab. Anwendungen mit verbotenen Praktiken setzen wir nicht um. Bei Systemen mit höherem Risiko achten wir besonders auf Transparenz, Datenqualität und menschliche Aufsicht.
Unsere Grundsätze
- Menschliche Aufsicht: Software unterstützt Entscheidungen, ersetzt aber nicht die Verantwortung von Menschen.
- Transparenz: Nutzer/innen wissen, wann und wie KI eingesetzt wird — in dieser Anwendung ist das nirgends der Fall.
- Datenqualität & Fairness: Wir arbeiten darauf hin, Verzerrungen zu vermeiden und Ergebnisse überprüfbar zu machen.
- Sicherheit & Datenschutz: Unsere Systeme werden im Einklang mit DSGVO und geltendem Recht gestaltet.
- Nachvollziehbarkeit: Wir dokumentieren Funktionsweise und Grenzen unserer Systeme.
Wenn sich das ändert
Sollte die Mini-LA Wahlsoftware künftig KI-Funktionen erhalten, bewerten wir sie vorab nach dem EU AI Act, weisen sie an dieser Stelle aus und kennzeichnen sie in der Anwendung selbst.
Fragen?
Bei Fragen zu unserem Umgang mit dem EU AI Act erreichen Sie uns unter contact@common-digits.de.